Rehabilitationssport bietet Ihnen die Möglichkeit gemeinsam mit anderen durch Bewegung, Spiel und Sport ihre Bewegungsfähigkeit zu verbessern, den Verlauf von Krankheiten positiv zu beeinflussen und damit wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es kommt grundsätzlich für alle Menschen mit oder mit drohender Behinderung sowie chronisch Kranke in Frage.
Die gesetzlich definierte Leistung „Rehabilitationssport“ bietet der Deutsche Behindertensportverband (DBS) und seine Landesverbände über ihre Vereine in nach bundesweit einheitlichen Kriterien speziell anerkannten Gruppen an. Die Qualität in den Sportgruppen wird durch die betreuende Ärztin/den betreuenden Arzt und die qualifizierte Übungsleiterin/den qualifizierten Übungsleiter sichergestellt. Die Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand einer ärztlichen Verordnung festgelegt.
Rehabilitationssport hat des Ziel, Ihre Ausdauer und Kraft, Koordination und Flexibilität zu verbessern, Ihr Selbstbewusstsein, insbesondere auch das Selbstbewusstsein von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen, zu stärken und Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten.
Hilfe zur Selbsthilfe hat das Ziel, Ihre eigene Verantwortlichkeit für Ihre Gesundheit zu stärken und sie zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining zu motivieren.
Die Sportarten Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen und Bewegungsspiele in Gruppen sind als Rehabilitationssportarten festgelegt, soweit es sich um Übungen handelt, mit denen das Ziel des Rehabilitationssports erreicht werden kann. Geeignete Übungsinhalte anderer Sportarten (z.B. Elemente aus Qigong, Tai Chi, Entspannungsübungen wie Autogenes Training) können in die Übungsveranstaltung eingebunden werden.
Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins von behinderten oder von Behinderung bedrohten Mädchen und Frauen stellen eine besondere Form des Rehabilitationssports dar und können eigenständig verordnet werden.
Hinweis: Die Verordnung von Gerätetraining und Selbstverteidigungsübungen, die ausschließlich Übungen aus dem Kampfsportbereich umfassen, sind im Rahmen des Rehabilitationssports nicht möglich.
Rehabilitationssport können Sie in vielen Vereinen des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) betreiben, in denen auf Ihre individuellen Einschränkungen angepasste Sportmöglichkeiten angeboten werden.
Der RSV Gesundheit e.V. hat sich auf die Zielgruppe der orthopädischen Erkrankungen, wie z.B. Wirbelsäulen-/Haltungsschäden, Osteoporose, Morbus Bechterew, Gelenkschäden, Gliedmaßenschäden sowie auf die Zielgruppe der neurologischen Erkrankungen, wie z.B. Cerebrale Bewegungsstörungen, Parkinson, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Querschnittlähmung, spezialisiert.
Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitationssport zeitlich begrenzt:
Bei einer neuen Diagnose kann eine Neuverordnung in Frage kommen.
In der Sportgruppe finden Sie Menschen, die ähnlich wie Sie von einer Einschränkung betroffen sind. Neben dem gemeinsamen Sporttreiben ist auch der Austausch mit anderen ein wichtiges Element des Rehabilitationssports. Die maximale Teilnehmerzahl einer Übungsveranstaltung beträgt 15 Teilnehmerinnen/Teilnehmer, in Herzgruppen ggfls. bis zu 20 Teilnehmerinnen /Teilnehmer, bei Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins max. 12 Teilnehmerinnen. In Gruppen für Kinder sowie schwerstbehinderte Menschen, ist die Zahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer entsprechend geringer. Die Dauer einer Übungsveranstaltung beträgt grundsätzlich mindestens 45 Minuten, beim Rehabilitationssport in Herzgruppen mindestens 60 Minuten.
Die Vergütung für die Teilnahme am Rehabilitationssport ist zwischen den Anbietern und den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich geregelt. Wenn Sie dem Verein, in dem Sie Rehabilitationssport machen wollen, eine durch Ihre gesetzliche Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorlegen, entstehen keine Kosten für Sie.
Ein Ziel des Rehabilitationssports ist es jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer an ein lebensbegleitendes Sporttreiben heranzuführen, um die Nachhaltigkeit zu sichern. So kann auch während des Verordnungszeitraums freiwillig von Ihnen eine Mitgliedschaft im Verein abgeschlossen werden, mit der Sie zusätzlich Vereinsangebote nutzen können und die Arbeit des Vereins unterstützen.
Die Rehabilitationssportangebote des RSV Gesundheit e.V. sind gemäß der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining auf der Grundlage des § 44 SBG IX zur Anerkennung beantragt und erfüllen nach Zertifizierung die Qualitätsstandards für die Durchführung von Rehasport.